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Carport, die elegante Lösung für das Auto – Das muss beim Bau beachtet werden

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Ein Carport ist nicht nur eine sehr praktische Lösung, sondern zudem auch eine sehr elegante und schöne Konstruktion auf dem eigenen Grundstück. Erhältlich sind zahlreiche Modelle, vom klassischen Carport bis hin zum eleganten Designcarport. Egal für welche Variante man sich auch entscheidet, der Carport schützt das eigene Auto rundum vor allen schädlichen umwelt- und wetterbedingten Einflüssen. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Carport auch relativ einfach selbst konstruiert werden kann. Hierfür braucht es nur eine detaillierte Bauanleitung und ein wenig handwerkliches Talent. Bevor es an den Bau geht, müssen jedoch einige baurechtliche Regelungen beachtet werden. Die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sogar einzelne Gemeinden und Landkreise haben ihre eigenen Regeln und Ausnahmen.

Muss für den Carport unbedingt eine Baugenehmigung vorliegen?

Der Carport wird in Deutschland unter die sogenannten baulichen Veränderungen gezählt und ist somit prinzipiell genehmigungspflichtig. Eine einheitliche Gesetzesregelung gibt es hierzu also nicht. Viele Bundesländer, Landkreise und Kommunen haben ihre individuellen Vorschriften und Ausnahmeregelungen. Bevor es mit der Konstruktion losgehen soll, muss unbedingt der Gang zum örtlichen Bauamt stattfinden. Es ist äußerst wichtig, sich im Vorhinein zu erkundigen, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss oder nicht. Wenn die Konstruktion ohne vorherige Baugenehmigung fertiggestellt wird, können nachträgliche Beschwerden dazu führen, dass der Carport möglicherweise wieder abgerissen werden muss. Solche Unannehmlichkeiten und Probleme dürfen gar nicht erst entstehen!

Welche Unterlagen werden benötigt, bevor ein Carport gebaut werden darf?

Um unnötigen Ärger und Streitigkeiten zu vermeiden, muss vor dem Bau des Carports also geprüft werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist und diese dann eingeholt werden. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss ein sogenanntes „Bauantragsverfahren“ durchgeführt werden. Welche Formulare und Unterlagen konkret benötigt werden, ist nicht einheitlich geregelt. Hier haben die einzelnen Bundesländer ihre eigenen Regelungen und Besonderheiten. Daher ist der Gang zum örtlichen Bauamt unerlässlich, um sich genauestens zu erkundigen.

Wenn die Konstruktion des Carports genehmigungspflichtig ist, müssen bestimmte Unterlagen, wie beispielsweise der Bauantrag, die Baubeschreibung und ein Lageplan eingereicht werden. Für den Lageplan gibt es in den meisten Fällen einen genauen Maßstab von 1:500. Zudem könnten diverse Bauzeichnungen und Grundrissansichten notwendig sein. Im Idealfall wird ein Architekt beauftragt, denn dieser kümmert sich im weiteren Verlauf auch um den Bauantrag und die benötigten Unterlagen.

Drei verschiedene Möglichkeiten für die Carportkonstruktion in Deutschland

Es gibt Länder, die eine behördliche Genehmigungspflicht für bauliche Veränderungen ansetzen und andere, die keine konkreten Bestimmungen haben. In einigen Ländern muss ein vollständiger Bauantrag ausgefüllt und eingereicht werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Wichtig ist hier, vor Ort zu erfragen, welche Unterlagen benötigt werden, bevor der Carport gebaut werden kann. In den meisten Fällen müssen auch diverse Grundrisse und Berechnungen miteingereicht werden. In anderen Ländern reicht es aus, eine simple Bauanzeige beim örtlichen Bauamt zu machen. Diese wird anschließend geprüft, es wird jedoch kein Bauantragsverfahren durchgeführt. Wenn vom örtlichen Bauamt keinerlei Einwände oder Änderungswünsche kommen, kann es mit der Konstruktion auch schon losgehen. In der Regel dauert die Prüfung und Sichtung der Bauanzeige vier Wochen. In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist es möglich, einen Carport genehmigungsfrei zu konstruieren. Es kann jedoch auch hier Einschränkungen geben. So darf die Konstruktion eine bestimmet Raum- und Größenordnung nicht überschreiten. Ab einer gewissen Fläche ist der Bau nämlich nicht mehr verfahrensfrei.

Eine Besonderheit beim Carportbau – das Dach

Die Dachform ist nicht nur in optischer Hinsicht bedeutsam, sondern ganz maßgeblich auch in baurechtlicher. Einige Dachformen sind in bestimmten Gemeinden und Landkreisen genehmigungsfrei. In der Regel sind dies Flachdächer, die das Verfahren einfacher gestalten. Für ein Walmdach muss grundsätzlich eine Baugenehmigung eingeholt werden. Es kann jedoch auch durchaus vorkommen, dass eine Gemeinde eine Flachdach-Konstruktion ablehnt, weil sie nicht zum restlichen Erscheinungsbild und zur Bauweise der Gemeinde passt. Regionale Vorlieben und Vorschriften spielen also durchaus mit rein. Eine Gemeinde oder ein Landkreis möchte ein einheitliches Gesamterscheinungsbild haben und in diesem Zusammenhang kann ein nicht dazu passender Carport durchaus als „Fremdkörper“ angesehen und somit abgelehnt werden.

Ein besonders wichtiges Thema sind auch die einzuhaltenden Mindestabstände zum nachbarschaftlichen Grundstück. In einigen Fällen muss sogar eine schriftliche Einwilligung vom Nachbarn eingeholt werden. Die örtlichen Behörden stehen für alle Fragen rund um die Carportkonstruktion zur Verfügung. Ebenso stellen zahlreiche Carporthersteller die benötigten Formulare und Unterlagen für den Bauantrag zur Verfügung. So kann der Hersteller für die Bauzeichnung oder die Baubeschreibung ein wichtiger Ansprechpartner sein.…